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Hans Hautmann: Befreiung, Staatsvertrag, Neutralit�t und das �sterreich von
heute
Wenn wir heute zusammengekommen sind, um des antifaschistischen Widerstandes,
der Befreiung �sterreichs im Jahr 1945, des Staatsvertrages und der
Neutralit�tserkl�rung zu gedenken, dann ist die Bezeichnung "Festveranstaltung",
wie es in der Einladung hei�t, sehr wohl gerechtfertigt. Gerechtfertigt vor
allem f�r jene Menschen und politischen Kr�fte in unserem Land, die diese
Traditionen bewusst hochhalten. Weniger festlichen Charakter hat die Erinnerung
daran f�r jene, die diese Fundamente der 2. Republik sukzessive aush�hlen, die
zwar im heurigen Gedenkjahr ein gewaltiges Get�se machen mit Ausstellungen,
Erinnerungsartikeln in den Zeitungen, Fernsehsendungen, Symposien und
offiziellen Reden, die aber gerade das, was Kern der Sache ist, entweder unter
den Tisch fallen lassen oder verdreht, verf�lscht, auf ihre Bed�rfnisse
zurechtgebogen der �ffentlichkeit darbieten. Sinn und Aufgabe meines Referats
ist es, die Dinge hier ins Licht der historischen Wirklichkeit zu r�cken und
daraus Schlussfolgerungen abzuleiten, die f�r die aktuellen politischen
Auseinandersetzungen um den Weg, den �sterreich seit einiger Zeit und
gegenw�rtig beschreitet, von Bedeutung sein k�nnen.
Antifaschistischer Widerstand
Der historische Sieg �ber den Faschismus im Jahr 1945 ist ohne
Ber�cksichtigung einer grundlegenden Bedingung unm�glich zu verstehen. Die
Besonderheit des Zweiten Weltkriegs war, dass neben dem Kampf der regul�ren
Armeen an den Hauptfronten eine neue Kraft, ein neuer milit�rischer und
politischer Faktor in einem Ausma� in Erscheinung trat, wie ihn die Geschichte
bis dahin nicht gekannt hatte: der antifaschistische Widerstandskampf der
V�lker, der in L�ndern wie Jugoslawien, Griechenland, Polen, Italien,
Frankreich, Tschechoslowakei, Norwegen und den besetzten Teilen der Sowjetunion
in seine h�chste Form, den Partisanenkrieg, �berging und 1944/45 vier bis f�nf
Millionen Menschen erfasste.
In den genannten L�ndern waren die Bedingungen, um breite Volksmassen zum
aktiven Handeln gewinnen zu k�nnen und unter ihnen Verst�ndnis f�r die Ziele der
Widerstandsbewegung zu erwecken, g�nstig. Hier war der Feind in erster Linie der
ausl�ndische faschistische Okkupant, der in das Land eingefallen war und ein
Terrorregime errichtet hatte. Dass der Kampf gegen den ausw�rtigen Aggressor mit
dem Kampf gegen seine einheimischen Kollaborateure und Quislinge verbunden
werden musste, ergab sich von selbst.
Ungleich schwierigere Bedingungen herrschten f�r die Widerstandsbewegung in
L�ndern, in denen der Faschismus bereits seit Jahren an der Macht war, in
L�ndern wie Deutschland und �sterreich. Denn hier musste der Kampf auf den Sturz
der eigenen Regierung und auf die Niederlage des eigenen Landes abzielen. Eine
solche Einsicht musste die in breiten Kreisen der Bev�lkerung vorhandene und im
Zuge der Blitzkriegsiege noch verst�rkte chauvinistische Verhetzung, die
nationale und soziale Demagogie und die T�uschung des Volkes �ber die wahren
Ursachen und Ziele des Krieges erst �berwinden, um eine wirkliche Massenbewegung
gegen Faschismus und Krieg entwickeln zu k�nnen.
Wir wissen, dass das ausblieb, dass es dem deutschen und �sterreichischen Volk
nicht gelang, das NS-Regime aus eigener Kraft abzusch�tteln. Die Hitlerdiktatur,
ein aus dem Boden kapitalistisch-imperialistischen Expansionsstrebens
emporgewachsenes und es ins Extreme �bersteigerndes Regime des Verbrechens,
Herrenmenschend�nkels und Rassenwahns, erf�llt von wilder Aggressivit�t nach
au�en und schonungsloser Verfolgungs- und Vernichtungswut gegen�ber jedweder
inneren Opposition, konnte erst durch die vereinten Anstrengungen der gro�en
Weltv�lker, nach jahrelangen gewaltigen, blutigen Schlachten niedergezwungen
werden. Die Verdienste jener Frauen und M�nner in unserem Land, die, aus den
verschiedensten Lagern kommend, mutvoll, unbeirrt und heroisch Widerstand
leisteten, schm�lert das aber nicht im geringsten, ganz im Gegenteil. Denn sie
waren es, die sich dem Strom eines blind machenden Fanatismus, kollaborierenden
Profitierens und Anpassertums an das Naziregime entgegenstemmten und, ihrem
Gewissen folgend, die Fahne der Freiheit, Demokratie und Menschenw�rde
hochhielten. Und wie auch anderswo standen auch bei uns unter ihnen
Kommunistinnen und Kommunisten an vorderster Stelle. Sie nahmen die gr��ten
Opfer auf sich, um jenen Beitrag zur Absch�ttelung der deutschen Fremdherrschaft
zu leisten, den die Moskauer Deklaration vom �sterreichischen Volk einforderte,
die Deklaration vom Oktober 1943, in der die drei Hauptm�chte der
Anti-Hitler-Koalition Sowjetunion, USA und Gro�britannien die Wiederherstellung
�sterreichs als unabh�ngiger Staat als eines ihrer Kriegsziele verk�ndeten.
Dieser Tausenden Kommunistinnen und Kommunisten zu gedenken, die unter dem
Fallbeil starben, in Konzentrationslagern zugrunde gingen, wegen Hochverrats ins
Zuchthaus kamen, im Untergrund Flugbl�tter verbreiteten und Aufkl�rungsarbeit
betrieben, in den R�stungsbetrieben die Produktion sabotierten, die in
Frankreich, Belgien und Jugoslawien in den Reihen der R�sistance und der
Partisanenverb�nde standen, die in den alliierten Armeen und im Exil am Kampf
gegen den Faschismus teilnahmen � ihrer zu gedenken ist uns an diesem Tag ein
aus vollem Herzen kommendes Bed�rfnis. Wir Nachgeborenen sind ihnen f�r ihren
opfervollen Kampf f�r immer zu Dank verpflichtet und m�ssen auch k�nftig alles
in unserer Macht stehende tun, um ihre gro�en Verdienste immer wieder in
Erinnerung zu rufen.
Befreiung
Die Stunde der Wiedererstehung �sterreichs schlug, als Ende M�rz 1945 die 3.
Ukrainische Front die Offensive gegen Wien er�ffnete und die Hauptstadt unseres
Landes am 13. April nach einw�chigem schweren Kampf befreite. 18.000
Sowjetsoldaten mussten dabei ihr Leben lassen. Es war eine wirkliche Befreiung,
ohne jene h�mischen Anf�hrungsstriche, unter die unsere antikommunistischen
Meinungsmacher diesen Begriff noch immer zu setzen pflegen. Die Sowjetunion
hielt sich in ihrer �sterreich-Politik strikt an die Grunds�tze der Moskauer
Deklaration. Sie gestattete umgehend die Wiederbegr�ndung der Parteien, der �VP,
SP� und KP�, des Gewerkschaftsbundes und anderer gesellschaftlicher
Organisationen, sie vertraute �sterreichischen Antifaschisten und Demokraten
Funktionen in der Verwaltung des Landes an, um den Wiederaufbau in Gang zu
bringen, die Versorgungsprobleme zu l�sen und die Voraussetzungen geordneten
staatlichen Leben zu schaffen. Die sowjetische Seite erwies sich hier als weit
entgegenkommender und liberaler als die Westm�chte in den von ihnen besetzten
Teilen �sterreichs. Die Einsetzung der Renner-Regierung durch den
Oberbefehlshaber der 3. Ukrainischen Front, Marschall Tolbuchins, auf Anweisung
Stalins war au�erdem jener Schritt, der die entscheidende Grundlage f�r die
Wiedererrichtung eines unabh�ngigen, selbst�ndigen und vor allem einheitlichen
�sterreichischen Staates schuf. F�r die Sowjetunion bedeutete die Einsetzung
einer �sterreichischen Regierung nicht nur eine Erleichterung ihrer
Besatzungsaufgaben, sie war auch das weithin sichtbare Signal der de
facto-Trennung �sterreichs vom Deutschen Reich und daf�r, dass die Sowjetunion
die unter den Westm�chten immer noch schwelende Diskussion �ber die Zukunft
�sterreichs � Stichwort: Plan einer Donaukonf�deration mit Bayern und Ungarn �
f�r endg�ltig erledigt betrachtete. Und durch das beharrliche Streben der
Sowjetunion, die Anerkennung der Renner-Regierung durch die Westm�chte zu
erreichen, sind Umtriebe, in West�sterreich eine Gegenregierung zu etablieren
mit der Gefahr der Spaltung unseres Landes hintan gehalten worden.
Um die Befreiung des Jahres 1945 richtig und historisch wahrheitsgetreu
w�rdigen zu k�nnen, ist es notwendig, auf Ergebnisse einzugehen, die heute von
den politischen und wirtschaftlichen Eliten in unserem Land nur zu gern
vergessen und unter den Teppich gekehrt werden. Als sich die Niederlage des
NS-Regimes und seiner Satelliten in Europa abzuzeichnen begann, also noch
w�hrend des Zweiten Weltkriegs, wurde es klar, dass mit der Zerschlagung des
Faschismus auch eine tiefe Krise des Kapitalismus in Europa eintreten musste,
weil sich die Gro�bourgeoisie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den
meisten anderen L�ndern des europ�ischen Festlandes auf das engste mit den
Regimen verbunden hatte. Ein betr�chtlicher Teil der Bourgeoisie und ihrer
Schachfiguren im Apparat der politischen Parteien und des Staates war durch die
Kollaboration mit dem Faschismus diskreditiert. Die Schw�chung dieser Kr�fte auf
faktisch allen Gebieten und die Tatsache, dass die Leiden, denen die V�lker
durch Faschismus und Krieg unterworfen waren, zu einer Zusammenballung gro�er
gesellschaftsver�ndernder Energien f�hrten, schufen g�nstige Bedingungen f�r das
Wachstum der Arbeiterbewegung und allgemeindemokratischen Bewegung, was
bekanntlich so weit ging, dass der antifaschistische und nationale
Befreiungskampf in einer Reihe von L�ndern Europas und Asiens in sozialistischen
Umw�lzungen ausm�nden konnte. Aber auch anderswo trat 1945 f�r eine gewisse Zeit
eine Situation ein, die man als Einschr�nkung und Verletzung der gewohnten
Grunds�tze kapitalistischen Wirtschaftens charakterisieren kann.
�sterreich hat dazu geh�rt. Aus den von der Roten Armee befreiten Gebieten
�sterreichs hatten sich die meisten Gro�unternehmer nach dem Westen abgesetzt,
die direkt mit dem NS-Regime verbundenen Teile der Bourgeoisie und die h�here
Beamtenschaft waren aus den Betrieben und der Staatsverwaltung verschwunden. Die
Arbeiter selbst �bernahmen mit den demokratischen Schichten des Volkes den
Aufbau und die Leitung der Betriebe sowie der Verwaltung. Verbunden mit dieser
aktiven Anteilnahme am Wiederaufbau war die Forderung nach Verstaatlichung der
Betriebe, einer Demokratisierung der Verwaltung und nicht zuletzt der Wunsch
nach einem neuen Weg, den �sterreich k�nftig beschreiten sollte. Diese breite
Massenstimmung trug dazu bei, dass selbst der Vorsitzende der b�rgerlichen
Partei �VP, Leopold Figl, 1945 von einer revolution�ren Erneuerung �sterreichs
sprach und sie ank�ndigte.
Das alles hat sowohl verfassungsrechtlich wie realpolitisch seinen Niederschlag
gefunden, in der Unabh�ngigkeitserkl�rung vom 27. April 1945, dem grundlegenden
staatsbildenden Dokument der 2. Republik, in der Verstaatlichung der
Schl�sselindustrien und Gro�banken, in der Gr�ndung des einheitlichen
�sterreichischen Gewerkschaftsbundes, in der Erweiterung der Rechte der
Betriebsr�te, im Ausbau des Arbeits- und Sozialrechts, im NS-Verbotsgesetz und
Kriegsverbrechergesetz und anderem mehr.
An dieser Stelle ist nachdr�cklich daran zu erinnern, dass die �sterreichische
Auspr�gung der gewaltigen politischen Errungenschaften, die durch den
Befreiungskampf der V�lker im Zweiten Weltkrieg erwirkt wurden, auch in der
Weiterentwicklung der formal-demokratischen Bundesverfassung der 1. Republik zu
einer demokratisch-antifaschistischen Verfassungsordnung nach 1945 bestand.
Neben den genannten Gesetzen des Jahres 1945 und der unmittelbaren Jahre danach
geh�ren dazu Bestimmungen des �sterreichischen Staatsvertrages, die 1964 zu
Verfassungsgesetzen erhoben wurden und damit Bestandteil des geltenden
�sterreichischen Verfassungsrechts sind. Es sind das die Artikel 6 (�ber die
Menschenrechte), 7 (�ber die Rechte der slowenischen und kroatischen
Minderheiten), 8 (�ber die demokratischen Einrichtungen) und 9 (�ber die
Aufl�sung nazistischer Organisationen) des Staatsvertrages. Der weit gefasste
Inhalt des Artikels 9 verpflichtet �sterreich, aus dem politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben alle Spuren des Nazismus zu tilgen, um zu
gew�hrleisten, dass der Faschismus nicht in irgendeiner Form wiedererstehen
kann. Er bringt auch die historische Erfahrung zum Ausdruck, dass der
Militarismus stets der Weggef�hrte des Faschismus war, und verpflichtet
�sterreich daher, jede militaristische T�tigkeit und Propaganda zu verhindern.
Auch die Rechtsprechung der H�chstgerichte tr�gt dieser Grenzziehung gegen�ber
faschistischen und antidemokratischen Bestrebungen Rechnung. Der Oberste
Gerichtshof sprach z.B. in einer Entscheidung Anfang der siebziger Jahre aus,
dass eine nazistische �u�erung, die unter das Verbotsgesetz f�llt, nicht den
Schutz des Grundrechts auf freie Meinungs�u�erung genie�en kann.
Die �sterreichische Verfassungsordnung der 2. Republik ist also keinem
abstrakten Pluralismus verpflichtet, sondern ist klar
demokratisch-antifaschistisch strukturiert. Die darin festgeschriebenen
Grunds�tze stehen in einem unaufl�slichen politischen Zusammenhang und lauten:
staatliche Unabh�ngigkeit, Demokratie, Antifaschismus, Antimilitarismus und
Neutralit�t.
Staatsvertrag
Diese Fundamente der �sterreichischen Staatlichkeit nach 1945 verdanken wir,
schlicht und einfach gesagt, der durch die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs
bewirkten Schw�chung der globalen Positionen des Kapitalismus, der Existenz der
Sowjetunion und der weltweiten Machtzunahme der kommunistischen Bewegung. Ohne
diese epochale Kr�fteverschiebung w�re �sterreich niemals das geworden, was es
in den Jahrzehnten nach 1945 wurde und wozu auch als untrennbarer und f�r die
Herrschenden politisch notwendiger Bestandteil der Ausbau der Sozial- und
Wohlfahrtsstaates geh�rte. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Attacken
gegen den Sozial- und Wohlfahrtsstaat, die vor ungef�hr 15 Jahren begannen und
auf seine Demolierung abzielen, immer mit Attacken verbunden waren gegen den
Staatsvertrag und die Neutralit�t als angeblich "souver�nit�tseinschr�nkende"
und "obsolet gewordene Relikte der Vergangenheit".
Damit komme ich zum Staatsvertrag von 1955, der ja im heurigen Gedenkjahr
gezielt in den Vordergrund geschoben wird durch zwei gleichsam
"staatsoffizielle" Ausstellungen, auf der Schallaburg und im Belvedere. Unschwer
wird der Besucher dort das Geschichtsbild wieder finden, das in den K�pfen der
Durchschnitt�sterreicherinnen und -�sterreicher �ber diese Zeit dominiert und
das nichts anderes als das von den Herrschenden gepr�gte Geschichtsbild ist:
�sterreich, ein kleines, friedliches Land, weltweit beliebt wegen der Sch�nheit
seiner Landschaft und der Freundlichkeit und Gem�tlichkeit seiner Bewohner, wird
1938 schuldlos und von allen europ�ischen M�chten im Stich gelassen zum ersten
Opfer Hitlerscher Aggression; schweres Leid und furchtbare Entbehrungen f�r die
Menschen unseres Landes im Zweiten Weltkrieg; im Jahr 1945 "befreit", aber nicht
frei; der Leidensweg �sterreichs dauert durch die Vierm�chtebesatzung fort,
insbesondere durch die Anwesenheit der sowjetischen Besatzungstruppen; schwer
muss das Land zehn Jahre lang um seine Freiheit ringen und daf�r wegen der
Existenz der USIA-Betriebe und f�r die Abl�se des ehemaligen deutschen Eigentums
an die Sowjetunion, einen hohen Preis bezahlen; der Staatsvertrag bringt uns
endlich die Freiheit und ist deshalb sch�tzenswert; gleichzeitig enth�lt er aber
Bestimmungen, die den Handlungsspielraum �sterreichs beschr�nken und vor allem
der kommunistischen Sowjetunion Handhaben bieten, um Druck auf �sterreich
auszu�ben � siehe den Einspruch gegen den Beitritt �sterreichs zur EWG Anfang
der sechziger Jahre, und anderes mehr.
In Wahrheit ist �sterreich mit dem Staatsvertrag durchaus glimpflich
davongekommen. Stellt man in Rechnung, welche Rolle die �sterreicher und konkret
die �konomischen Nutznie�er und kollaborierenden Profiteure des NS-Systems bei
uns im Zweiten Weltkrieg wirklich spielten, dann sind die Auflagen des
Staatsvertrags sogar moderat. Mehr noch: die wichtigsten Bestimmungen sind
solcher Art, dass sie von jedem mit einer ehrlichen demokratischen Gesinnung als
positiv und begr��enswert eingesch�tzt werden m�ssen. Dazu z�hlen Art. 6 �ber
die Menschenrechte, der Art. 7 �ber die Rechte der slowenischen und kroatischen
Minderheiten, der Art. 8 �ber die demokratischen Einrichtungen, der Art. 9 �ber
die Aufl�sung nazistischer Organisationen, und der Art. 10 �ber besondere
Bestimmungen der Gesetzgebung, in dem, f�r mich besonders sympathisch,
�sterreich unter anderem verpflichtet wird, das Habsburgergesetz
aufrechtzuerhalten. Wie schon erw�hnt sind diese genannten Bestimmungen 1964 zu
Verfassungsgesetzen erhoben worden und damit Bestandteil des geltenden
�sterreichischen Verfassungsrechts.
Erinnern wir uns daran, dass gleich nach dem Ende des sozialistischen
Staatensystems in Europa die �sterreichische Bundesregierung mehrere Artikel des
Staatsvertrags, darunter die Auferlegung des Verbots f�r bestimmte Waffen, f�r
obsolet erkl�rt hat, und im Zuge des Beitritts �sterreichs zur EU im Jahr 1995
massiv auf die Obsoleterkl�rung des Staatsvertrags in seiner Gesamtheit
hingewirkt wurde. Der heutige Nationalratspr�sident Andreas Khol hat damals den
Staatsvertrag als nur noch "anbetungsw�rdiges Tabernakel der Verehrung"
bezeichnet, das keinerlei inhaltliche Aktualit�t mehr besitze.
Man ist dann doch davon abgekommen, einen solchen Schritt zu setzen, wohl
deshalb, weil man sich bewusst wurde, damit au�enpolitisch ein falsches Signal
zu geben. In Wahrheit ist der Staatsvertrag mit seinen wesentlichen Inhalten
Demokratie, Antifaschismus, Verpflichtung �sterreichs zur Bek�mpfung aller
Formen des Nationalsozialismus und Minderheitenschutz nicht obsolet, sondern
harrt sogar bis heute beim Artikel 7, dem Minderheitenschutz, seiner
Verwirklichung und Einl�sung � siehe K�rnten und den K�rntner Heimatdienst, wo
es im Artikel 7 an einer Stelle sogar ausdr�cklich hei�t, dass "die T�tigkeit
von Organisationen zu verbieten ist, die darauf abzielen, der kroatischen und
slowenischen Bev�lkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu
nehmen".
Neutralit�t
Vier Monate nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages ist es im Epochenjahr
1955 schlie�lich dazu gekommen, dass der �sterreichische Nationalrat ein Gesetz
verabschiedete, das kein allt�gliches Gesetz war, sondern eines von besonderem
Gewicht, im Verfassungsrang, das Bundesverfassungsgesetz �ber die immerw�hrende
Neutralit�t. �sterreich erkl�rte es aus "freien St�cken", was so viel hei�t wie
"nicht dazu gezwungen", "frei entscheidend", "aus eigenem Willen". Als Zweck
dieser Willensentscheidung zum neutralen Status wurde nicht blo� die
milit�rische B�ndnislosigkeit, die Nichtteilnahme an Kriegen und die
Nichtzulassung milit�rischer St�tzpunkte auf �sterreichischem Territorium
proklamiert. Die immerw�hrende Neutralit�t sollte vielmehr, wie es in dem Gesetz
hei�t, die dauernde Behauptung der Unabh�ngigkeit �sterreichs nach au�en und die
Unverletzlichkeit seines Gebietes gew�hrleisten. Und wenn von Erhaltung der
Unabh�ngigkeit die Rede war, dann war damit eindeutig die Unabh�ngigkeit von
Deutschland gemeint, denn eine Bedrohung von jemand anderem hatte es vorher
nicht gegeben.
Es ist immer wieder n�tzlich, daran zu erinnern, dass die Neutralit�t in den
Jahren vor 1955 von der �VP, SP� und dem Vorl�ufer der Freiheitlichen Partei,
der VdU, abgelehnt wurde. Ein Land, das sich zu "westlichen Werten" bekenne, so
wurde argumentiert, d�rfe sich nicht auf die "Standpunktlosigkeit eines
farblosen Neutralismus" begeben. Nur die Kommunistische Partei �sterreichs hat
seit 1953 den neutralen Status gefordert und ist in dieser Sache nach einer
vor�bergehenden kurzen Schwankung im Jahr 1954 konsequent geblieben. Als es dann
zur Vereinbarung in Moskau im April 1955 kam, die den Weg zum Staatsvertrag
ebnete, gingen auch die �VP und SP� auf die Position der Neutralit�t �ber. Ihre
Abgeordneten waren es, die gemeinsam mit den Mandataren der KP� am 26. Oktober
1955 das Neutralit�tsgesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Die Vorl�ufer der Freiheitlichen stimmten dagegen.
Die geschichtlichen Erfahrungen haben gezeigt, dass �sterreich in den
Jahrzehnten danach mit der Neutralit�t gut gefahren ist. Mehr noch: der Weg vom
Anschlussgedanken des Jahres 1918 zur Neutralit�tserkl�rung 1955 war der Weg
�sterreichs zu sich selbst, der Weg aus gef�hrlichen Abenteuern zu geradezu
idealen Voraussetzungen seiner staatlichen Existenz. Die Neutralit�t war dem
Status �sterreichs als Kleinstaat einzig ad�quat und wie auf den Leib
geschneidert.
In dem Zusammenhang muss auf das nach wie vor vorhandene Geschichtsklischee
eingegangen werden, wonach �sterreich im Jahr 1955 die Neutralit�t von Moskau
"aufgezwungen" worden sei. Es liegt auf der Hand, dass diejenigen, die
�sterreich zu einem Teil des westlichen Blocksystems machen wollten, die
Neutralit�t als etwas Aufgezwungenes empfanden, und diese Behauptung stets dazu
diente, die �ffentliche Meinung darauf vorzubereiten, im gegebenen opportunen
Moment die Neutralit�t �ber Bord zu werfen. Die Wahrheit ist, dass die
Sowjetunion eine Neutralit�tspolitik als den einzig gangbaren Weg zum
�sterreichischen Staatsvertrag aufzeigte und der �sterreichischen Regierung die
Entscheidung dar�ber �berlie�. Die �sterreichische Regierung w�hlte diesen Weg,
und die �sterreichische Bev�lkerung hat die Neutralit�t gerne akzeptiert.
Die Sache hat aber noch einen Aspekt, einen noch weit gravierenderen. Wenn
�sterreich �ber Jahrzehnte mit der Neutralit�t gut gefahren ist, durch sie zu
einem geachteten Mitglied der Staatengemeinschaft wurde, die �ra der aktiven
Neutralit�tspolitik die vielleicht positivste Periode unserer gesamten
Geschichte war, und wenn es also dann so sein sollte, dass ein anderer Staat,
noch dazu ein kommunistischer, �sterreich zu diesem Gl�ck erst zwingen musste,
dann stellt das jenem Teil der herrschenden Kreise, die bei uns Gegner der
Neutralit�t waren und blieben, ein besch�mendes, geradezu vernichtendes Zeugnis
aus.
Immerhin hat �sterreich � und das muss der historischen Gerechtigkeit willen
gesagt werden � eine Zeitlang ein durchaus eigenst�ndiges
Neutralit�tsverst�ndnis entwickelt und eine aktive Neutralit�tspolitik
betrieben, die die M�glichkeiten zu einem kulturellen, politischen und
wirtschaftlichen Br�ckenschlag zwischen Ost und West, zum Engagement in
internationalen Friedensaufgaben n�tzte. Dadurch gewann �sterreich in der
Staatenwelt ein hohes Ansehen � etwas, von dem heute �berhaupt nichts mehr zu
sp�ren ist � , es wurde als Ort geachtet, wo Begegnung und Austausch,
Vermittlung und Gespr�ch in Konfliktf�llen der internationalen Politik
stattfinden konnten. Die Anerkennung dieser Tatsache blieb nicht aus. Wien wurde
neben New York und Genf zum dritten Hauptsitz der Vereinten Nationen, �sterreich
wirkte im UNO-Sicherheitsrat mit und spielte eine wichtige und positive Rolle im
KSZE-Prozess der siebziger Jahre. All das hat die internationale Stellung
�sterreichs gest�rkt und gegen�ber der Situation in den Jahrzehnten vor der
Neutralit�tserkl�rung von 1955 unvergleichlich verbessert.
Die �sterreichische Bundesregierung h�tte aber schon damals noch viel
weiterreichende Beitr�ge leisten k�nnen. Es hat immer Kr�fte bei uns gegeben,
die die Neutralit�t als ausschlie�lich milit�rische ansahen und engagierte
Konzepte zur Abr�stung, Entmilitarisierung und Friedenssicherung
unber�cksichtigt lie�en. Ein Hauptst�tzpunkt dieser Kr�fte war das
Offizierskorps des Bundesheeres, das Verbindungen zur NATO kn�pfte und ihr �ber
die Radar- und Abh�rstationen im Osten �sterreichs geheime Nachrichten �ber die
L�nder des Warschauer Pakts zukommen lie�. Folgerichtig wurde die
Bundesheergeneralit�t nach 1989/91 einer der vehementesten Bef�rworter der
Aufgabe der Neutralit�t und des Beitritts zur NATO.
Die Neutralit�t hatte aber nicht nur au�enpolitische Bedeutung. Sie war auch nie
ein blo� v�lkerrechtliches Instrument. Sie hatte auch eine zutiefst politische
Funktion bei der Herausbildung und Festigung der nationalen Identit�t der
�sterreicher und �sterreicherinnen. Wenn im Jahr 1956 nur 49 Prozent der
�sterreicher bejahten, dass sie eine eigenst�ndige Nation seien und dieser
Prozentsatz mittlerweile auf weit �ber 80 angewachsen ist, dann ist das auch und
sogar in erster Linie der Neutralit�tspolitik geschuldet, weil sie ein
identit�tsstiftender Ausdruck f�r den Eigenwillen und das Eigenleben der
Republik �sterreich ist.
Entgegen diesem Willen und Grundgef�hl der gro�en Mehrheit der �sterreichischen
Bev�lkerung betrieben die wirtschaftlichen und politischen Eliten ab einem
bestimmten Zeitpunkt die systematische Aush�hlung und Demontage der Neutralit�t.
Begonnen hat das um das Jahr 1987 noch in der Gorbatschow-�ra, als sichtbar
wurde, dass es mit der Sowjetunion und dem System des realen Sozialismus in
Europa bergab ging. Nach den Ereignissen von 1989 und dem Zerfall der
Sowjetunion 1991 wurde dann die Neutralit�t pl�tzlich als �berholt und wertlos
erkl�rt, als Relikt einer besonderen Situation der Kalten-Kriegs-Vergangenheit.
Der Neutralit�tsstatus wurde ver�chtlich gemacht und als Begriff negativ
besetzt. Man sprach von "Trittbrettfahrerei", von einem feig-opportunistischen
Heraushalten aus dem System der europ�ischen Solidarit�t, von einer
"unbrauchbaren, zutiefst unanst�ndigen Haltung, die den konkreten Interessen
�sterreichs widerspricht" und, wie es unl�ngst der Verfassungsrechtler Heinz
Mayer in einem Interview f�r die "Salzburger Nachrichten" vom 13. April 2005
ausdr�ckte, von "einer der gro�en L�gen der �sterreichischen Politik".
Das �sterreich von heute
Woher kommt das alles? Woher stammen die Attacken gegen die Neutralit�t? Wer
steckt dahinter und mit welchen Motiven und Interessen? Dass sie nicht von
unten, von der Basis, von der Masse der Menschen in unserem Land ausgehen, ist
klar. Der Tr�ger der Angriffe sind die wirtschaftlich M�chtigen in unserem Land,
ist das �sterreichische Gro�kapital.
Um dessen Motive besser zu verstehen muss man in die Geschichte zur�ckzugehen,
bis zum Epochenjahr 1918. In diesem Jahr des Zusammenbruchs der
Habsburgermonarchie verlor die real herrschende Schicht, das
deutsch�sterreichische Industrie- und Bankkapital, mit einem Schlag seine
�konomische F�hrungsposition im Rahmen einer europ�ischen Gro�macht. Diesen
Sturz von den wirtschaftlichen Kommandoh�hen in Mittel- und S�dosteuropa hat das
�sterreichische Gro�kapital nie verwunden. Von daher stammt das Gerede von der
"Lebensunf�higkeit" �sterreichs, die die gesamte Erste Republik durchzieht,
stammen die diversen "Donaukonf�derations"-Pl�ne, die Anschlusspropaganda, die "Mitteleuropa"-Idee,
das Wort vom "Verhungern in der Neutralit�t", und letztlich die 1994/95
erfolgreich durchgezogene Kampagne f�r den Vollbeitritt zur EU. In h�chst
anschaulicher und selten offener Weise hat das der damalige ober�sterreichische
Landeshauptmann Ratzenb�ck ausgedr�ckt, als er Au�enminister Mock f�r seine
Verdienste um den EU-Beitritt mit dem h�chsten Orden des Landes Ober�sterreich
auszeichnete. Er sagte da in seiner Laudatio: "Im Jahr 1918 ist uns
�sterreichern der Rock zu eng geworden. Das unbequeme Sitzen, das Zwicken und
Zwacken, ist jetzt, nach �ber siebzig Jahren, endlich vorbei."
Damit haben wir das erste Motiv vor uns liegen: Staatsvertrag und Neutralit�t
von 1955 haben n�mlich mit ihren Bestimmungen �ber Unabh�ngigkeit, Souver�nit�t
und Anschlussverbot angekn�pft an den Friedensvertrag von Saint-Germain, indem
sie den Status �sterreichs als eines Kleinstaates festschrieben. Das ist es, was
das heimische Gro�kapital, dessen �konomische Potenzen und Interessen
mittlerweile weit �ber diesen Rahmen hinausreichen, so st�rt.
Weiters soll daran erinnert werden, dass die Herrschenden in unserem Land
zweimal in diesem Jahrhundert sich dem deutschen Imperialismus in die Arme
geworfen haben und an seiner Seite, als dessen Unterl�ufel, auf Raubz�ge in
Europa ausgegangen sind, im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Beide Versuche haben �
weniger f�r sie als f�r die Volksmassen in unserem Land � mit einer furchtbaren
Katastrophe geendet. Staatsvertrag und Neutralit�t erinnern die daf�r
Verantwortlichen permanent an diese ihre Verstrickung in die verbrecherische
NS-Herrschaft, und das ist ein weiteres nicht unwichtiges Motiv, um sich von ihm
freimachen zu wollen.
Und wenn der so genannte "Wohlfahrtsstaat" der sechziger und siebziger Jahre
jetzt St�ck f�r St�ck in Tr�mmer geschlagen wird, so gehen die Angriffe gegen
die sozialen Errungenschaften auch mit den Attacken gegen die Neutralit�t
parallel. Das ist so, weil beide eine gemeinsame Wurzel haben: n�mlich den � wie
behauptet wird � "unnat�rlichen" Zustand zu beenden, in dem sich �sterreich seit
1918 und, erneuert und international festgeschrieben, seit 1955 befand, einen
Zustand, der deshalb als "unnat�rlich" und "durch die Geschichte �berholt"
verleumdet wird, weil er der freien Entfaltung der tats�chlichen �konomischen
Potenzen und Verwertungsbedingungen des �sterreichischen Gro�kapitals hemmend im
Wege stand und steht. Mit dem EU-Beitritt und der EU-Osterweiterung will man
jetzt wieder dort ankn�pfen, wo der Faden gerissen ist, an jenen Zustand vor dem
Ersten Weltkrieg, als die F�hrungsschichten des Habsburgerreiches im
imperialistischen Konkurrenzkampf erfolgreich mitmischten, expandierten,
Einflusssph�ren hatten, Machtpositionen in Mittel- und S�dosteuropa besa�en. Die
damit verbundenen Gefahren m�glicher Verstrickung in Konflikte, auch
kriegerischer Art, kalkuliert man kaltbl�tig ein in der Gewissheit, als
EU-Mitglied nicht nur sicherheitspolitisch R�ckendeckung zu haben, sondern mehr:
als Bestandteil des EU-Imperialismus auch durch Druck und Gewaltdrohung erneute,
verlockende M�glichkeiten f�r �konomische Expansion zu besitzen.
Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Die B�ume des Globalisierungskapitalismus
werden nicht in den Himmel wachsen, auch nicht die der imperialistischen
Bourgeoisie bei uns. Druck wird fr�her oder sp�ter Gegendruck erzeugen in einer
Welt, die von tiefen Gegens�tzen zerrissen ist, vom Konfliktpotenzial zwischen
den imperialistischen Weltzentren und den Entwicklungsl�ndern, vom
Konfliktpotenzial des innerimperialistischen Konkurrenzkampfes, und nicht
zuletzt auch vom Konfliktpotenzial, das die nach wie vor bestehende
Klassengesellschaft bei uns in sich birgt.
Wir sind Marxisten und haben damit einen theoretischen Kompass zur Seite, der es
uns erm�glicht, sich in dieser Welt zu orientieren, die Erscheinungen
materialistisch zu analysieren, ihre Ursachen zu erkl�ren, Manipulation und
L�ge, wie sie tagt�glich von den Herrschenden der Masse der Menschen eingebl�ut
werden, zu durchschauen, einen Kompass, auf den wir nicht verzichten d�rfen. F�r
uns gilt weiterhin die alte Losung, dass "der Hauptfeind im eigenen Land steht",
dass die eigene imperialistische Bourgeoisie vorrangig zu bek�mpfen ist. Macht
man das, indem man als Kommunistin und Kommunist an konkrete Bed�rfnisse,
Sorgen, W�nsche der Menschen an der Basis der Gesellschaft ankn�pft, kann
dadurch etwas in Bewegung gebracht und deren Ohnmachtsgef�hl �berwunden werden.
Ihr in der Steiermark demonstriert uns vor, dass es auf solche Weise geht und
sich durch Hartn�ckigkeit, Konsequenz und marxistische Prinzipienfestigkeit
Erfolge erzielen lassen, Erfolge, zu denen ich euch am heutigen Tag, hier, in
unserer Festveranstaltung gratuliere mit dem Wunsch, dass sich diese Erfolge bei
der kommenden Landtagswahl erneut einstellen und weiter steigern m�gen.
Referat am Symposium der KP� Steiermark und der Alfred
Klahr Gesellschaft "Die Steiermark wird frei! 1945 � 1955 � 2005, Widerstand �
Befreiung � Neutralit�t" am 30. April 2005 in Graz.
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