Klahr    Alfred Klahr Gesellschaft

Verein zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung

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Claudia Kuretsidis-Haider: Die KP� und die Ahndung von NS-Verbrechen in �sterreich

Die Kommunistische Partei hat in den ersten zehn Jahren der 2. Republik immer wieder die Frage der Ahndung von NS-Verbrechen diskutiert und diesbez�glich auch Akzente gesetzt. So trat die KP� von Anfang an f�r eine strafrechtliche Verfolgung von NS-T�terInnen ein und war ma�geblich an der Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen daf�r sowie an der Schaffung einer eigens daf�r eingerichteten Gerichtsbarkeit beteiligt.
Bereits in der 2. Sitzung des Kabinettsrates am 30. April 1945 legte Staatssekret�r Adolf Sch�rf von der SP� den Entwurf eines so genannten Verbotsgesetzes, also f�r das Verbot der NSDAP und ihrer Unterorganisationen sowie gegen die nationalsozialistische Weiter- und Wiederbet�tigung, vor. F�r das letzt genannte Delikt forderten die kommunistischen Staatssekret�re Johann Koplenig und Franz Honner die Todesstrafe.1 Zudem sollte � so Honner � ein so genannter Volksgerichtshof beim Justizamt eingerichtet werden. Zur Ausarbeitung des Verbotsgesetzes wurde ein Komitee bestehend aus den Staatssekret�ren f�r Justiz (Dr. Josef Ger�, parteilos), Inneres (Franz Honner, KP�) sowie Handel und Verkehr (Eduard Heinl, �VP) gebildet. Sch�rf, der gemeinsam mit Ger� an der Letztfassung des Gesetzesentwurfes arbeitete, pr�sentierte in der 4. Sitzung des Kabinettsrates am 8. Mai das Verbotsgesetz, welches vom Kabinettsrat schlie�lich � wenige Stunden vor der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht � beschlossen wurde.2
Ernst Fischer kritisierte das Verbotsgesetz heftig, da seiner Ansicht nach durch ein solches Gesetz die Massen der kleinen Nazi-Mitl�ufer mit den gro�en F�hrern, Gestapo-Henkern und Kriegsverbrechern in einen Topf geworfen und so die Verfolgung der Nazi-Kriegsverbrecher und Massenm�rder erschwert w�rde.3 Fischer war es auch, der die Erg�nzung des Verbotsgesetzes durch ein Gesetz gegen die Schwerstverbrecher der NSDAP, die Kriegsverbrecher, die grunds�tzlich zum Tode verurteilt werden sollten, forderte.4 Es sollte den allgemein anerkannten Grunds�tzen einer gesicherten Rechtsordnung entsprechen und so�wohl innenpolitischen als auch au�enpolitischen Forderungen gerecht werden. Das so genannte Kriegsverbrechergesetz wurde schlie�lich nach langwierigen Debatten etwa �ber die Anwendung der Todesstrafe oder �ber die Frage, welche Deliktgruppen durch das KVG geahndet werden sollen, am 26. Juni 1945 verabschiedet.5
Zur Umsetzung der Gesetze wurden � wie von den Kommunisten angeregt � so genannte Volksgerichte geschaffen, wie es sie auch in anderen west- und osteurop�ischen L�ndern gab. Senate der Volksgerichte wurden am Sitz der Oberlandesgerichte (in Wien und ab dem Fr�hjahr 1946 in Graz, Linz und Innsbruck) gebildet. Der Volksgerichtssenat bestand � anders als beim �normalen� Sch�ffengericht � aus zwei Richtern, von denen einer den Vorsitz f�hrte, und drei Sch�ffInnen. Jede der drei politischen Parteien (SP�, �VP, KP�) entsandte eine/n VertreterIn als Sch�ffin oder Sch�ffen an das Volksgericht.
Um mutma�liche NS-T�ter aburteilen zu k�nnen bedurfte es nat�rlich erst ihrer Verhaftung. Um das Vakuum im Bereich der polizeilichen Verwaltung in Wien zu beseitigen organisierte die sowjetische Besatzungsmacht einen �Polizeilichen Hilfsdienst�, mit dessen Organisierung der kommunistische Arbeiter Rudolf Hautmann betraut wurde. Als eine der vordringlichsten T�tigkeiten wurde von der sowjetischen Kommandantur die Ausforschung und Verhaftung ehemals f�hrender Nationalsozialisten definiert. Eine der ersten Anweisungen Hautmanns betraf daher die Erfassung aller noch in Wien verbliebenen Nationalsozialisten. Zur deren Registrierung und Ausforschung wurde ein eigenes Fahndungsb�ro eingerichtet. Zu verhaften waren: ��ffentliche NS-Mandatare, f�hrende Nazi, SS-Leute, SA-Leute, Angeh�rige der Gestapo und Leute, die als Denunzianten t�tig gewesen sind, nicht jedoch einfache Mitglieder, die sich loyal verhielten.�6 Gro�e Funktion�rs-Fische gingen allerdings nicht ins Netz, die hatten sich bereits abgesetzt oder waren untergetaucht. Au�er einem Zellenleiter waren es vor allem Blockwarte und andere untergeordnete Parteimitglieder, die verhaftet werden konnten. Das hei�t aber nicht, dass nicht auch mehrfache M�rder unter den Festgenommenen gewesen sind. So konnten etwa drei ehemalige Angeh�rige der SA-Wache des Lagers f�r ungarisch-j�dische Zwangsarbeiter in Engerau verhaftet werden, die ma�geblich an Massakern an den Lagerinsassen beteiligt gewesen waren. Sie standen dann auch im ersten Volksgerichtsprozess Mitte August 1945 vor dem Volksgericht Wien. �ber die weitere Entwicklung innerhalb des Polizeiapparates gibt es einen Beitrag von Walter Winterberg. Jedenfalls ist der Ausgang der Nationalratswahlen im November 1945 bekannt und auch die Tatsache, dass in den darauf folgenden Jahren � vorangetrieben vom sozialdemokratischen Innenminister Helmer � in der Polizei unliebsame Kommunisten auf unbedeutende Posten versetzt wurden, wenngleich er ihre g�nzliche Entfernung aus dem Polizeidienst nicht erreichen konnte. Der Chef der Staatspolizei, Heinrich D�rmayer schilderte in einem 1946 entstandenen Bericht die Situation innerhalb der Polizei. Er beklagt sich �ber die Behinderung, ja �Paralysierung� der Arbeit der Staatspolizei durch einen pro-nationalsozialistischen �Block [...], bestehend aus jenen Personen, die ein Interesse daran haben, sich oder ihren Freunden Schutz zu schaffen vor Verfolgung wegen Verbrechen begangen im Dienste oder Auftrag der nationalsozialistischen Unterdr�cker. [...] Nicht nur die abziehenden SS-Horden, nicht nur die pl�ndernden Massen, sondern zahlreiche daran interessierte Personen haben in fast systematischer Arbeit zahlreiche Unterlagen vernichtet, die zur Ausforschung und Verfolgung von Nazi-Verbrechern und den von ihnen ver�bten Verbrechen geeignet gewesen w�ren.� D�rmayer gelang es trotzdem im Zuge einer Verhaftungsaktion einen empfindlichen Schlag gegen ehemalige NS-Verbrecher innerhalb des Polizeiapparates zu f�hren. Ein ehemaliger Angeh�riger des Staatspolizeilichen B�ros, der sp�ter nach Israel ausgewanderte Tuwiah Friedmann, berichtete in einer 1957 in kleiner Auflage in Haifa heraus gebrachten Dokumentation (Schupo-Kriegsverbrecher von Stryj vor dem Wiener Volksgericht.) �ber die Vorgeschichte der Aktion: Durch einen Zufall wurde 1947 eine Liste von 7.000 Schutzpolizisten entdeckt, die w�hrend der NS-Zeit in halb Europa (darunter bei Judenmassakern in den besetzten Gebieten der Sowjetunion) im Einsatz waren. Die Namen wurden von der Staatspolizei nach Einsatzorten geordnet, wodurch ein �berblick �ber die einzelnen Tatkomplexe m�glich wurde. Diese Liste, die Angaben �ber Einsatzorte w�hrend des Krieges enth�lt, wurde nach ihrer Auffindung in der Personalabteilung der Polizeidirektion Wien innerhalb von 48 Stunden in einer heimlichen Aktion von drei Stenotypistinnen des Staatspolizeilichen B�ros abgeschrieben. Einige der Verhafteten wurden durch ein sowjetisches Milit�rgericht in Bad V�slau (bei Wien) verurteilt und zur Strafverb��ung in die Sowjetunion gebracht.7 Im selben Jahr der Verhaftungsaktion wurde D�rmayr zur Polizeidirektion Salzburg versetzt, worauf dieser von sich aus aus dem Polizeidienst ausschied.8
Seitens der KP� wurde immer wieder die Verurteilung von Kriegsverbrechern und Hochverr�tern gefordert, die Masse der �kleinen Mitl�ufer� hingegen sollte wieder in die Gesellschaft integriert werden. Die KP� vertrat dabei � kurz gesagt � die Linie der sowjetischen Besatzungsmacht, wie sie u. a. Generaloberst Zeltov bei einer Konferenz des Politischen Kabinetts kundtat, n�mlich, dass keineswegs gro�es Gewicht darauf gelegt werde, �kleine� Nationalsozialisten f�r schuldig zu befinden. Die �gro�en� nationalsozialistischen Verbrecher sollten aber so rasch als m�glich gerichtlich verfolgt werden.9 Der KP�-Abgeordnete Ernst Fischer sprach in Nationalratsdebatten immer wieder die Mitverantwortung des �sterreichischen Volkes am Nationalsozialismus an und forderte, �die Nutznie�er des Naziterrors und des Hitlerkrieges zur vollen S�hne heranzuziehen�. �Entscheidend� � so Fischer �ist das Ma� von gesellschaftlicher Macht, pers�nlicher Verantwortung und pers�nlicher Vorteile, die sie in der Nazizeit hatten.� Die Mehrheit jedoch seien die Massen der so genannten Mitl�ufer gewesen, �die kleinen unpolitischen Leute, die um ihre Existenz und ihre Familien zitterten und dem Druck nachgegeben haben�.10 In einer Debatte um eine Novelle des Nationalsozialistengesetzes, das am 6. Februar 1947 erlassen worden war, und in das das Verbots- und das Kriegsverbrechergesetz Aufnahme gefunden hatten, forderte Johann Koplenig eine Gesamtl�sung der so genannten Nazifrage, welche f�r ihn untrennbar mit der Behandlung der Opfer des NS-Regimes verkn�pft war: �Befreiung aller Minderbelasteten von den S�hnefolgen, aber gleichzeitig strengste Ma�nahmen gegen die Verantwortlichen mit oder ohne Mitgliedsbuch, Beschlagnahme des Verm�gens der Nutznie�er und Kriegsgewinner und gleichzeitig wirkliche Sicherung der Existenz des Arbeitsplatzes und der Wohnung aller Opfer des Faschismus und ihrer Hinterbliebenen.�11 Wie aus der Brosch�re �Die Kommunistische Partei �sterreichs und die ehemaligen Nationalsozialisten� hervorgeht verband die KP� die Nationalsozialistenfrage mit der Klassenfrage: �Der kleine Grei�ler muss Schutt schaufeln, aber die Herren und Damen, die Familie Schoeller und andere hochverm�gende Familien nahmen keine Schaufeln, sondern das Schicksal ihrer Aktien in die Hand.�12 Betrachtet man die H�chsturteile der zehn Jahre der �sterreichischen Volksgerichtsbarkeit � es handelt sich dabei um 43 Todesurteile (von denen 30 vollstreckt wurden) sowie 29 lebenslange Haftstrafen, so l�sst sich feststellen, dass ca. zwei Drittel der Todesurteile gegen Arbeiter bzw. Angestellte ergingen, bei den lebenslangen Haftstrafen ist der prozentuale Anteil an Arbeitern bzw. Angestelltem sowie Angeh�rigen gehobenerer Berufe ungef�hr gleich. Auffallend ist der relativ hohe Prozentsatz an Beamten an den H�chsturteilen (ca. 18 %). Bei der Durchsicht von Volksgerichtsprozessen kann man sich tats�chlich oft des Gedankens nicht verwehren, dass man die �Kleinen� zu hohen Haftstrafen verurteilt, die �Gro�en� hingegen laufen gelassen hat.
Bereits Ende der 1940er Jahre versiegte auf juristischer Seite der Wille zur strengen Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen immer mehr. 1948 mehrten sich die Stimmen in Politik, Justiz und Gesellschaft, die eine Abschaffung der Volksgerichtsbarkeit forderten. Heftige Kritik an diesem Ansinnen gab es nur von der KP�. So sprach sich Franz Honner in einer Debatte im Nationalrat zu diesem Tagesordnungspunkt am 22. November 1950 gegen die Aufhebung der Volksgerichte aus, mit der Begr�ndung, dass die Kriegsverbrecher und Kollaborateure weiterhin unbedingt durch Volksgerichte abgeurteilt werden m�ssten.13 Allerdings kritisierte Honner seinerseits auch die Volksgerichte, die die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht erf�llt h�tten. �Man hat zwar insbesondere in den ersten Jahren in gro�er Eile und in gro�er Zahl kleine Leute oft wegen formaler Delikte zu Kerkerstrafen verurteilt, aber bei den wirklichen Kriegsverbrechern [...] versagten die Volksgerichte meistens wegen der Einmengung hoher Herren. Die Leute, die die Hauptschuld am Ungl�ck �sterreichs tragen, sind heute wieder angesehene Herren im Industriellenverband, in den Banken und in anderen einflussreichen Stellen�.14
Der Abzug der Alliierten beendete die Volksgerichtsbarkeit in �sterreich. Mit dem Nationalratsbeschluss vom 20.12.1955 �ber die Abschaffung der Volksgerichte wurde die Ahndung von NS-Verbrechen den Geschworenengerichten �bertragen. Franz Honner kritisierte in der Nationalratsdebatte, dass dieses Gesetz zu den Ma�nahmen geh�re, die unter dem Titel der so genannten Befriedung einen Strich unter die Vergangenheit ziehen und die Kriegsverbrecher reinwaschen wollen.15
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die KP� in den zehn Jahren des Bestehens der �sterreichischen Volksgerichtsbarkeit � sei es als Regierungspartei, wo sie einen wichtigen Anteil hatte an der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen daf�r, sei es in der Opposition � vorbehaltlos eingesetzt hat f�r die Ahndung von NS-Verbrechen. Dies geht sowohl aus ihren Printmedien, etwa der �sterreichischen Volksstimme oder der Zeitschrift �Weg und Ziel�, als auch aus den Stenografischen Protokollen des Nationalrates hervor.

1 Gertrude Enderle-Burcel / Rudolf Jeř�bek / Leopold Kammerhofer (Hrsg.), Protokolle des Kabinettsrates der Provisorischen Regierung Karl Renner 1945, Bd. 1, Horn � Wien 1995, S. 6f.
2 Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 �ber das Verbot der NSDAP (VerbotsG � VG), StGBl. Nr. 13/45.
3 Franz Honner, Die Kommunisten in der Provisorischen Regierung, S. 11 � 16, in: Historische
Kommission beim ZK der KP� (Hrsg.), Aus der Vergangenheit der KP�. Aufzeichnungen und Erinnerungen zur Geschichte der Partei, Wien 1961, S. 16.
4 Enderle-Burcel / Jeř�bek / Kammerhofer, S. 24.
5 Verfassungsgesetz vom 26. Juni 1945 �ber Kriegsverbrecher und andere nationalsozialistische Untaten (Kriegsverbrechergesetz � KVG), StGBl. Nr. 32/45.
6 Hans Hautmann, Der Polizeiliche Hilfsdienst f�r die Kommandantur der Stadt Wien im Jahr 1945, in: Die Alfred Klahr Gesellschaft und ihr Archiv. Beitr�ge zur �sterreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts (Quellen & Studien 2000), S. 285.
7 Sie wurden 1955, nach dem Abschluss des Staatsvertrags als so genannte �Sp�theimkehrer� nach �sterreich abgeschoben. Da ihre �sterreichischen Verfahren durch die Verhaftung seitens der sowjetischen Besatzungsbeh�rden unterbrochen worden waren, h�tten diese Verfahren nach der �sterreichischen Strafprozessordnung fortgesetzt werden m�ssen. Jeder dieser �Sp�theimkehrer� wurde beschuldigt, Straftaten begangen zu haben, die mit mindestens 20-j�hrigem Kerker bedroht waren. Die Rechnung, wonach die sieben in sowjetischen Gef�ngnissen und Lagern abgesessenen Jahre mindestens der dreifachen Anzahl an �sterreichischen Gef�ngnisjahren (also 21 Jahre, was mehr als die in �sterreich zu erwartende Strafe war) entsprechen w�rden und sich eine Verfolgung durch ein �sterreichisches Gericht daher er�brige, war zwar popul�r, entsprach aber nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die von Tuwiah Friedmann herausgegebenen Dokumentensammlungen �ber Stryj und Kolomea dienten offenkundig dem Zweck, die �sterreichische Justiz unter Druck zu setzen, sich an die Gesetze und nicht an die �Volksmeinung� zu halten. Tats�chlich wurde eine Reihe von Verfahren gegen �Sp�theimkehrer� eingeleitet, doch ein einziges � gegen sechs ehemalige Schutzpolizisten, die in Boryslaw eingesetzt waren � endete mit Schuldspr�chen (2 Verurteilungen zu lebensl�nglichem bzw. 20-j�hrigem Kerker und 4 Freispr�che durch ein Wiener Geschworenengericht am 26. 7. 1956). Siehe dazu: LG Wien 20a Vr 3333/56 gegen Leopold Mitas (lebensl�nglich), Josef P�ll (20 Jahre) u. a.
8
Siehe Joseph T. Simon, Augenzeuge. Erinnerungen eines �sterreichischen Sozialisten. Eine sehr pers�nliche Zeitgeschichte, Wien 1979, S. 360ff. Siehe weiters: Die Rolle der �sterreichischen Sicherheitsverwaltung bei der Wiederherstellung eines demokratischen und unabh�ngigen Staates nach 1945. Bericht �ber die Durchf�hrung eines vom Bundesministerium f�r Inneres (Zl. 3.021/42-IV/7/95) dem D�W in Auftrag gegebenen Projekts (31. Dezember 2000 / unver�ffentlichtes Manuskript).
9 Enderle-Burcel/Jeř�bek/Kammerhofer, S. 167.
10 2 Sten. Prot., 76. Sitzung, V. GP, 18.2.1948. Siehe dazu: Eva Holpfer, Die Auseinandersetzung der �sterreichischen politischen Parteien mit den ehemaligen Nationalsozialisten und der Frage der L�sung des so genannten Naziproblems im Nationalrat und in den Parteizeitungen 1945 � 1975 (Zwischenbericht und Endbericht des Projekts �Gesellschaft und Justiz � Entwicklung der rechtlichen Grundlagen, �ffentliches Echo und politische Auseinandersetzungen um die Ahndung von NS-Verbrechen in �sterreich� an den Jubil�umsfonds der �sterreichischen Nationalbank), unver�ffentlichtes Manuskript, Wien 2002/03.
11 Sten. Prot., 79. Sitzung, V. GP, 21.4.1948.
12 Die Kommunistische Partei und die ehemaligen Nationalsozialisten, Wien, o. D., S. 6.
13 Neues �sterreich, 23. November 1950 (�Die Aufhebung der Volksgerichte beschlossen�)
14 �sterreichische Volksstimme, 23. November 1950 (�Die Volksgerichte haben versagt�).
15 �sterreichische Volksstimme, 21. Dezember 1955 (�Will man die Kriegsverbrecher reinwaschen?�).

Referat am Symposium der Alfred Klahr Gesellschaft "Befreiung und Wiederaufbau � Die KP� als Regierungspartei" am 16. April 2005

 

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