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Claudia Kuretsidis-Haider: Die KP� und die Ahndung von
NS-Verbrechen in �sterreich
Die Kommunistische Partei hat in den ersten zehn Jahren der 2. Republik immer
wieder die Frage der Ahndung von NS-Verbrechen diskutiert und diesbez�glich auch
Akzente gesetzt. So trat die KP� von Anfang an f�r eine strafrechtliche
Verfolgung von NS-T�terInnen ein und war ma�geblich an der Entwicklung der
gesetzlichen Grundlagen daf�r sowie an der Schaffung einer eigens daf�r
eingerichteten Gerichtsbarkeit beteiligt.
Bereits in der 2. Sitzung des Kabinettsrates am 30. April 1945 legte
Staatssekret�r Adolf Sch�rf von der SP� den Entwurf eines so genannten
Verbotsgesetzes, also f�r das Verbot der NSDAP und ihrer Unterorganisationen
sowie gegen die nationalsozialistische Weiter- und Wiederbet�tigung, vor. F�r
das letzt genannte Delikt forderten die kommunistischen Staatssekret�re Johann
Koplenig und Franz Honner die Todesstrafe.1 Zudem sollte � so Honner
� ein so genannter Volksgerichtshof beim Justizamt eingerichtet werden. Zur
Ausarbeitung des Verbotsgesetzes wurde ein Komitee bestehend aus den
Staatssekret�ren f�r Justiz (Dr. Josef Ger�, parteilos), Inneres (Franz Honner,
KP�) sowie Handel und Verkehr (Eduard Heinl, �VP) gebildet. Sch�rf, der
gemeinsam mit Ger� an der Letztfassung des Gesetzesentwurfes arbeitete,
pr�sentierte in der 4. Sitzung des Kabinettsrates am 8. Mai das Verbotsgesetz,
welches vom Kabinettsrat schlie�lich � wenige Stunden vor der Kapitulation der
Deutschen Wehrmacht � beschlossen wurde.2
Ernst Fischer kritisierte das Verbotsgesetz heftig, da seiner Ansicht nach
durch ein solches Gesetz die Massen der kleinen Nazi-Mitl�ufer mit den gro�en
F�hrern, Gestapo-Henkern und Kriegsverbrechern in einen Topf geworfen und so die
Verfolgung der Nazi-Kriegsverbrecher und Massenm�rder erschwert w�rde.3
Fischer war es auch, der die Erg�nzung des Verbotsgesetzes durch ein Gesetz
gegen die Schwerstverbrecher der NSDAP, die Kriegsverbrecher, die grunds�tzlich
zum Tode verurteilt werden sollten, forderte.4 Es sollte den
allgemein anerkannten Grunds�tzen einer gesicherten Rechtsordnung entsprechen
und so�wohl innenpolitischen als auch au�enpolitischen Forderungen gerecht
werden. Das so genannte Kriegsverbrechergesetz wurde schlie�lich nach
langwierigen Debatten etwa �ber die Anwendung der Todesstrafe oder �ber die
Frage, welche Deliktgruppen durch das KVG geahndet werden sollen, am 26. Juni
1945 verabschiedet.5
Zur Umsetzung der Gesetze wurden � wie von den Kommunisten angeregt � so
genannte Volksgerichte geschaffen, wie es sie auch in anderen west- und
osteurop�ischen L�ndern gab. Senate der Volksgerichte wurden am Sitz der
Oberlandesgerichte (in Wien und ab dem Fr�hjahr 1946 in Graz, Linz und
Innsbruck) gebildet. Der Volksgerichtssenat bestand � anders als beim �normalen�
Sch�ffengericht � aus zwei Richtern, von denen einer den Vorsitz f�hrte, und
drei Sch�ffInnen. Jede der drei politischen Parteien (SP�, �VP, KP�) entsandte
eine/n VertreterIn als Sch�ffin oder Sch�ffen an das Volksgericht.
Um mutma�liche NS-T�ter aburteilen zu k�nnen bedurfte es nat�rlich erst ihrer
Verhaftung. Um das Vakuum im Bereich der polizeilichen Verwaltung in Wien zu
beseitigen organisierte die sowjetische Besatzungsmacht einen �Polizeilichen
Hilfsdienst�, mit dessen Organisierung der kommunistische Arbeiter Rudolf
Hautmann betraut wurde. Als eine der vordringlichsten T�tigkeiten wurde von der
sowjetischen Kommandantur die Ausforschung und Verhaftung ehemals f�hrender
Nationalsozialisten definiert. Eine der ersten Anweisungen Hautmanns betraf
daher die Erfassung aller noch in Wien verbliebenen Nationalsozialisten. Zur
deren Registrierung und Ausforschung wurde ein eigenes Fahndungsb�ro
eingerichtet. Zu verhaften waren: ��ffentliche NS-Mandatare, f�hrende Nazi,
SS-Leute, SA-Leute, Angeh�rige der Gestapo und Leute, die als Denunzianten t�tig
gewesen sind, nicht jedoch einfache Mitglieder, die sich loyal verhielten.�6
Gro�e Funktion�rs-Fische gingen allerdings nicht ins Netz, die hatten sich
bereits abgesetzt oder waren untergetaucht. Au�er einem Zellenleiter waren es
vor allem Blockwarte und andere untergeordnete Parteimitglieder, die verhaftet
werden konnten. Das hei�t aber nicht, dass nicht auch mehrfache M�rder unter den
Festgenommenen gewesen sind. So konnten etwa drei ehemalige Angeh�rige der
SA-Wache des Lagers f�r ungarisch-j�dische Zwangsarbeiter in Engerau verhaftet
werden, die ma�geblich an Massakern an den Lagerinsassen beteiligt gewesen
waren. Sie standen dann auch im ersten Volksgerichtsprozess Mitte August 1945
vor dem Volksgericht Wien. �ber die weitere Entwicklung innerhalb des
Polizeiapparates gibt es einen Beitrag von Walter Winterberg. Jedenfalls ist der
Ausgang der Nationalratswahlen im November 1945 bekannt und auch die Tatsache,
dass in den darauf folgenden Jahren � vorangetrieben vom sozialdemokratischen
Innenminister Helmer � in der Polizei unliebsame Kommunisten auf unbedeutende
Posten versetzt wurden, wenngleich er ihre g�nzliche Entfernung aus dem
Polizeidienst nicht erreichen konnte. Der Chef der Staatspolizei, Heinrich
D�rmayer schilderte in einem 1946 entstandenen Bericht die Situation innerhalb
der Polizei. Er beklagt sich �ber die Behinderung, ja �Paralysierung� der Arbeit
der Staatspolizei durch einen pro-nationalsozialistischen �Block [...],
bestehend aus jenen Personen, die ein Interesse daran haben, sich oder ihren
Freunden Schutz zu schaffen vor Verfolgung wegen Verbrechen begangen im Dienste
oder Auftrag der nationalsozialistischen Unterdr�cker. [...] Nicht nur die
abziehenden SS-Horden, nicht nur die pl�ndernden Massen, sondern zahlreiche
daran interessierte Personen haben in fast systematischer Arbeit zahlreiche
Unterlagen vernichtet, die zur Ausforschung und Verfolgung von Nazi-Verbrechern
und den von ihnen ver�bten Verbrechen geeignet gewesen w�ren.� D�rmayer gelang
es trotzdem im Zuge einer Verhaftungsaktion einen empfindlichen Schlag gegen
ehemalige NS-Verbrecher innerhalb des Polizeiapparates zu f�hren. Ein ehemaliger
Angeh�riger des Staatspolizeilichen B�ros, der sp�ter nach Israel ausgewanderte
Tuwiah Friedmann, berichtete in einer 1957 in kleiner Auflage in Haifa heraus
gebrachten Dokumentation (Schupo-Kriegsverbrecher von Stryj vor dem Wiener
Volksgericht.) �ber die Vorgeschichte der Aktion: Durch einen Zufall wurde 1947
eine Liste von 7.000 Schutzpolizisten entdeckt, die w�hrend der NS-Zeit in halb
Europa (darunter bei Judenmassakern in den besetzten Gebieten der Sowjetunion)
im Einsatz waren. Die Namen wurden von der Staatspolizei nach Einsatzorten
geordnet, wodurch ein �berblick �ber die einzelnen Tatkomplexe m�glich wurde.
Diese Liste, die Angaben �ber Einsatzorte w�hrend des Krieges enth�lt, wurde
nach ihrer Auffindung in der Personalabteilung der Polizeidirektion Wien
innerhalb von 48 Stunden in einer heimlichen Aktion von drei Stenotypistinnen
des Staatspolizeilichen B�ros abgeschrieben. Einige der Verhafteten wurden durch
ein sowjetisches Milit�rgericht in Bad V�slau (bei Wien) verurteilt und zur
Strafverb��ung in die Sowjetunion gebracht.7 Im selben Jahr der
Verhaftungsaktion wurde D�rmayr zur Polizeidirektion Salzburg versetzt, worauf
dieser von sich aus aus dem Polizeidienst ausschied.8
Seitens der KP� wurde immer wieder die Verurteilung von Kriegsverbrechern und
Hochverr�tern gefordert, die Masse der �kleinen Mitl�ufer� hingegen sollte
wieder in die Gesellschaft integriert werden. Die KP� vertrat dabei � kurz
gesagt � die Linie der sowjetischen Besatzungsmacht, wie sie u. a. Generaloberst
Zeltov bei einer
Konferenz des Politischen Kabinetts kundtat, n�mlich, dass keineswegs gro�es
Gewicht darauf gelegt werde, �kleine� Nationalsozialisten f�r schuldig zu
befinden. Die �gro�en� nationalsozialistischen Verbrecher sollten aber so rasch
als m�glich gerichtlich verfolgt werden.9 Der KP�-Abgeordnete Ernst
Fischer sprach in Nationalratsdebatten immer wieder die Mitverantwortung des
�sterreichischen Volkes am Nationalsozialismus an und forderte, �die Nutznie�er
des Naziterrors und des Hitlerkrieges zur vollen S�hne heranzuziehen�.
�Entscheidend� � so Fischer �ist das Ma� von gesellschaftlicher Macht,
pers�nlicher Verantwortung und pers�nlicher Vorteile, die sie in der Nazizeit
hatten.� Die Mehrheit jedoch seien die Massen der so genannten Mitl�ufer
gewesen, �die kleinen unpolitischen Leute, die um ihre Existenz und ihre
Familien zitterten und dem Druck nachgegeben haben�.10 In einer
Debatte um eine Novelle des Nationalsozialistengesetzes, das am 6. Februar 1947
erlassen worden war, und in das das Verbots- und das Kriegsverbrechergesetz
Aufnahme gefunden hatten, forderte Johann Koplenig eine Gesamtl�sung der so
genannten Nazifrage, welche f�r ihn untrennbar mit der Behandlung der Opfer des
NS-Regimes verkn�pft war: �Befreiung aller Minderbelasteten von den S�hnefolgen,
aber gleichzeitig strengste Ma�nahmen gegen die Verantwortlichen mit oder ohne
Mitgliedsbuch, Beschlagnahme des Verm�gens der Nutznie�er und Kriegsgewinner und
gleichzeitig wirkliche Sicherung der Existenz des Arbeitsplatzes und der Wohnung
aller Opfer des Faschismus und ihrer Hinterbliebenen.�11
Wie aus der Brosch�re �Die Kommunistische Partei �sterreichs und die ehemaligen
Nationalsozialisten� hervorgeht verband die KP� die Nationalsozialistenfrage mit
der Klassenfrage: �Der kleine Grei�ler muss Schutt schaufeln, aber die Herren
und Damen, die Familie Schoeller und andere hochverm�gende Familien nahmen keine
Schaufeln, sondern das Schicksal ihrer Aktien in die Hand.�12
Betrachtet man die H�chsturteile der zehn Jahre der �sterreichischen
Volksgerichtsbarkeit � es handelt sich dabei um 43 Todesurteile (von denen 30
vollstreckt wurden) sowie 29 lebenslange Haftstrafen, so l�sst sich feststellen,
dass ca. zwei Drittel der Todesurteile gegen Arbeiter bzw. Angestellte ergingen,
bei den lebenslangen Haftstrafen ist der prozentuale Anteil an Arbeitern bzw.
Angestelltem sowie Angeh�rigen gehobenerer Berufe ungef�hr gleich. Auffallend
ist der relativ hohe Prozentsatz an Beamten an den H�chsturteilen (ca. 18 %).
Bei der Durchsicht von Volksgerichtsprozessen kann man sich tats�chlich oft des
Gedankens nicht verwehren, dass man die �Kleinen� zu hohen Haftstrafen
verurteilt, die �Gro�en� hingegen laufen gelassen hat.
Bereits Ende der 1940er Jahre versiegte auf juristischer Seite der Wille zur
strengen Bestrafung nationalsozialistischer Verbrechen immer mehr. 1948 mehrten
sich die Stimmen in Politik, Justiz und Gesellschaft, die eine Abschaffung der
Volksgerichtsbarkeit forderten. Heftige Kritik an diesem Ansinnen gab es nur von
der KP�. So sprach sich Franz Honner in einer Debatte im Nationalrat zu diesem
Tagesordnungspunkt am 22. November 1950 gegen die Aufhebung der Volksgerichte
aus, mit der Begr�ndung, dass die Kriegsverbrecher und Kollaborateure weiterhin
unbedingt durch Volksgerichte abgeurteilt werden m�ssten.13
Allerdings kritisierte Honner seinerseits auch die Volksgerichte, die die ihnen
zugewiesenen Aufgaben nicht erf�llt h�tten. �Man hat zwar insbesondere in den
ersten Jahren in gro�er Eile und in gro�er Zahl kleine Leute oft wegen formaler
Delikte zu Kerkerstrafen verurteilt, aber bei den wirklichen Kriegsverbrechern
[...] versagten die Volksgerichte meistens wegen der Einmengung hoher Herren.
Die Leute, die die Hauptschuld am Ungl�ck �sterreichs tragen, sind heute wieder
angesehene Herren im Industriellenverband, in den Banken und in anderen
einflussreichen Stellen�.14
Der Abzug der Alliierten beendete die Volksgerichtsbarkeit in �sterreich.
Mit dem Nationalratsbeschluss vom 20.12.1955 �ber die Abschaffung der
Volksgerichte wurde die Ahndung von NS-Verbrechen den Geschworenengerichten
�bertragen. Franz Honner kritisierte in der Nationalratsdebatte, dass dieses
Gesetz zu den Ma�nahmen geh�re, die unter dem Titel der so genannten Befriedung
einen Strich unter die Vergangenheit ziehen und die Kriegsverbrecher reinwaschen
wollen.15
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die KP� in den zehn Jahren
des Bestehens der �sterreichischen Volksgerichtsbarkeit � sei es als
Regierungspartei, wo sie einen wichtigen Anteil hatte an der Verabschiedung der
gesetzlichen Grundlagen daf�r, sei es in der Opposition � vorbehaltlos
eingesetzt hat f�r die Ahndung von NS-Verbrechen. Dies geht sowohl aus ihren
Printmedien, etwa der �sterreichischen Volksstimme oder der Zeitschrift �Weg und
Ziel�, als auch aus den Stenografischen Protokollen des Nationalrates hervor.
1 Gertrude Enderle-Burcel / Rudolf Jeř�bek / Leopold Kammerhofer (Hrsg.),
Protokolle des Kabinettsrates der Provisorischen Regierung Karl Renner 1945, Bd.
1, Horn � Wien 1995, S. 6f.
2 Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 �ber das Verbot der NSDAP (VerbotsG � VG),
StGBl. Nr. 13/45.
3 Franz Honner, Die Kommunisten in der Provisorischen Regierung, S. 11 � 16, in:
Historische
Kommission beim ZK der KP� (Hrsg.), Aus der Vergangenheit der KP�.
Aufzeichnungen und Erinnerungen zur Geschichte der Partei, Wien 1961, S. 16.
4 Enderle-Burcel / Jeř�bek / Kammerhofer, S. 24.
5 Verfassungsgesetz vom 26. Juni 1945 �ber Kriegsverbrecher und andere
nationalsozialistische Untaten (Kriegsverbrechergesetz � KVG), StGBl. Nr. 32/45.
6 Hans Hautmann, Der Polizeiliche Hilfsdienst f�r die Kommandantur der Stadt
Wien im Jahr 1945, in: Die Alfred Klahr Gesellschaft und ihr Archiv. Beitr�ge
zur �sterreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts (Quellen & Studien 2000),
S. 285.
7 Sie wurden 1955, nach dem Abschluss des Staatsvertrags als so genannte
�Sp�theimkehrer� nach �sterreich abgeschoben. Da ihre �sterreichischen Verfahren
durch die Verhaftung seitens der sowjetischen Besatzungsbeh�rden unterbrochen
worden waren, h�tten diese Verfahren nach der �sterreichischen
Strafprozessordnung fortgesetzt werden m�ssen. Jeder dieser �Sp�theimkehrer�
wurde beschuldigt, Straftaten begangen zu haben, die mit mindestens 20-j�hrigem
Kerker bedroht waren. Die Rechnung, wonach die sieben in sowjetischen
Gef�ngnissen und Lagern abgesessenen Jahre mindestens der dreifachen Anzahl an
�sterreichischen Gef�ngnisjahren (also 21 Jahre, was mehr als die in �sterreich
zu erwartende Strafe war) entsprechen w�rden und sich eine Verfolgung durch ein
�sterreichisches Gericht daher er�brige, war zwar popul�r, entsprach aber nicht
den gesetzlichen Bestimmungen. Die von Tuwiah Friedmann herausgegebenen
Dokumentensammlungen �ber Stryj und Kolomea dienten offenkundig dem Zweck, die
�sterreichische Justiz unter Druck zu setzen, sich an die Gesetze und nicht an
die �Volksmeinung� zu halten. Tats�chlich wurde eine Reihe von Verfahren gegen
�Sp�theimkehrer� eingeleitet, doch ein einziges � gegen sechs ehemalige
Schutzpolizisten, die in Boryslaw eingesetzt waren � endete mit Schuldspr�chen
(2 Verurteilungen zu lebensl�nglichem bzw. 20-j�hrigem Kerker und 4 Freispr�che
durch ein Wiener Geschworenengericht am 26. 7. 1956). Siehe dazu:
LG Wien 20a Vr 3333/56 gegen Leopold Mitas (lebensl�nglich),
Josef P�ll (20 Jahre) u. a.
8 Siehe Joseph T. Simon, Augenzeuge. Erinnerungen eines �sterreichischen
Sozialisten. Eine sehr pers�nliche Zeitgeschichte, Wien 1979, S. 360ff. Siehe
weiters: Die Rolle der �sterreichischen Sicherheitsverwaltung bei der
Wiederherstellung eines demokratischen und unabh�ngigen Staates nach 1945.
Bericht �ber die Durchf�hrung eines vom Bundesministerium f�r Inneres (Zl.
3.021/42-IV/7/95) dem D�W in Auftrag gegebenen Projekts (31. Dezember 2000 /
unver�ffentlichtes Manuskript).
9 Enderle-Burcel/Jeř�bek/Kammerhofer, S. 167.
10 2 Sten. Prot., 76. Sitzung, V. GP, 18.2.1948. Siehe dazu: Eva Holpfer, Die
Auseinandersetzung der �sterreichischen politischen Parteien mit den ehemaligen
Nationalsozialisten und der Frage der L�sung des so genannten Naziproblems im
Nationalrat und in den Parteizeitungen 1945 � 1975 (Zwischenbericht und
Endbericht des Projekts �Gesellschaft und Justiz � Entwicklung der rechtlichen
Grundlagen, �ffentliches Echo und politische Auseinandersetzungen um die Ahndung
von NS-Verbrechen in �sterreich� an den Jubil�umsfonds der �sterreichischen
Nationalbank), unver�ffentlichtes Manuskript, Wien 2002/03.
11 Sten. Prot., 79. Sitzung, V. GP, 21.4.1948.
12 Die Kommunistische Partei und die ehemaligen Nationalsozialisten, Wien, o.
D., S. 6.
13 Neues �sterreich, 23. November 1950 (�Die Aufhebung der Volksgerichte
beschlossen�)
14 �sterreichische Volksstimme, 23. November 1950 (�Die Volksgerichte haben
versagt�).
15 �sterreichische Volksstimme, 21. Dezember 1955 (�Will man die
Kriegsverbrecher reinwaschen?�).
Referat am Symposium der Alfred Klahr
Gesellschaft "Befreiung und Wiederaufbau � Die KP� als Regierungspartei" am 16.
April 2005
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